|< 100% 33% 33% 33% >| | [[wiki:bundesdatenschutzgesetz/teil2/kapitel5/paragraph41|← § 41 BDSG]] | [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:gesamt|↑ BDSG-Gesamtliste]] | [[wiki:bundesdatenschutzgesetz/teil2/kapitel5/paragraph43|§ 43 BDSG →]] | {{page>:dossier:hide_wraps#paragraph42&noheader}} ===== BDSG (neu) ===== ==== Teil 2 - Kapitel 5 - Sanktionen ==== === § 42 - Strafvorschriften === | (1) | Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein, || | | 1. | einem Dritten übermittelt oder | | | 2. | auf andere Art und Weise zugänglich macht | | | und hierbei gewerbsmäßig handelt. || | (2) | Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, || | | 1. | ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder | | | 2. | durch unrichtige Angaben erschleicht | | | und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. || | (3) | Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind die betroffene Person, der Verantwortliche, die oder der Bundesbeauftragte und die Aufsichtsbehörde. || | (4) | Eine Meldung nach [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel33|Artikel 33]] der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel34|Artikel 34]] Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Strafverfahren gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden oder seine in [[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__52.html|§ 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung]] bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden verwendet werden. || ---- == Passende Artikel der DSGVO == Artikel 84 - [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel08:artikel84|Sanktionen]] ---- |< 100% 33% 33% 33% >| | [[wiki:bundesdatenschutzgesetz/teil2/kapitel5/paragraph41|← § 41 BDSG]] | [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:gesamt|↑ BDSG-Gesamtliste]] | [[wiki:bundesdatenschutzgesetz/teil2/kapitel5/paragraph43|§ 43 BDSG →]] |