===== DSG-EKD ===== ==== Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirchen in Deutschland (DSG-EKD) ==== ♦ [[wiki:kirchlicher-datenschutz:dsg-ekd:abbildung-dsgvo|Abbildung EU-DSGVO nach DSG-EKD]]\\ ♦ [[https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/41335|Datenschutz der Evangelischen Kirchen in Deutschland]] (DSG-EKD) Tabellarische Gegenüberstellung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirchen in Deutschland (DSG-EKD): |< 100% 10% 45% 45% >| ^ Kriterium ^ DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) ^ DSG-EKD (Datenschutzgesetz der EKD) ^ | Geltungsbereich | Gilt für alle Unternehmen, Organisationen und Behörden in der EU sowie für außerhalb der EU ansässige Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. | Gilt für alle kirchlichen Stellen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihre Einrichtungen. | | Rechtsgrundlage | EU-Verordnung (direkt geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten). | Eigenes Datenschutzgesetz basierend auf Art. 91 DSGVO, das die Kirchen zur Selbstregulierung ermächtigt. | | Aufsichtsbehörde | Nationale Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten (z. B. Datenschutzkonferenz der Bundesländer in Deutschland). | Datenschutzaufsicht durch den Beauftragten für den Datenschutz der EKD.| | Betroffenenrechte | Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch. | Grundsätzlich dieselben Rechte wie in der DSGVO, aber angepasst an kirchliche Besonderheiten. | | Einwilligung | Muss freiwillig, informiert, spezifisch und unmissverständlich sein. | Entspricht weitgehend der DSGVO, mit besonderen Regelungen für kirchliche Verhältnisse. | | Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |Strenge Regelungen für besonders schützenswerte Daten (z. B. religiöse Überzeugungen, Gesundheitsdaten). | Erweiterte Regelungen für besondere Daten mit Bezug zu kirchlichen Belangen. | | Meldung von Datenschutzverstößen | Verstöße müssen innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden. | Gleiches Prinzip, jedoch Meldung an den Datenschutzbeauftragten der EKD. | | Sanktionen bei Verstößen | Hohe Geldstrafen bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes. | Keine direkten Geldstrafen, stattdessen kircheninterne Sanktionen wie Auflagen, Abmahnungen oder disziplinarische Maßnahmen. | | Verhältnis zum kirchlichen Datenschutz | Ermöglicht Kirchen gemäß Art. 91 DSGVO, eigene Datenschutzregelungen zu erlassen. | Eigenständiges Gesetz für den Datenschutz innerhalb der evangelischen Kirche. |