← Erwägungsgrund 69 ↑ ErwGr-Gesamtliste Erwägungsgrund 71 →

ErwGr

Erwägungsgrund 70 - Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung

1 Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so sollte die betroffene Person jederzeit unentgeltlich insoweit Widerspruch gegen eine solche – ursprüngliche oder spätere – Verarbeitung einschließlich des Profilings einlegen können, als sie mit dieser Direktwerbung zusammenhängt. 2 Die betroffene Person sollte ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis sollte in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form erfolgen.