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 ===== Herzlich Willkommen im Wiki von datenschutz-maximum ===== ===== Herzlich Willkommen im Wiki von datenschutz-maximum =====
  
-Hier stellen wir Ihnen die Gesetzestexte des [[wiki:bundesdatenschutzgesetz|Bundesdatenschutzgesetzes]] (BDSG neu) sowie die Artikel der [[wiki:datenschutzgrundverordnung|EU-Datenschutzgrundverordnung]] (EU-DSGVO)\\ in einer verlinkten Form zur Verfügung. Dabei wird vor allem der Zusammenhang zwischen der verbindlichen EU-Verordnung und den Ergänzungen durch das BDSG verdeutlicht. Die offiziellen [[wiki:erwaegungsgruende|Erwägungsgründe]] (ErwGr) zum Erlass der Artikel der EU-DSGVO, eigene Anmerkungen und Antworten auf die am Häufigsten gestellten Fragen vervollständigen dieses Wiki.+Hier stellen wir Ihnen die Gesetzestexte des [[wiki:bundesdatenschutzgesetz|Bundesdatenschutzgesetzes]] (BDSG neu) sowie die Artikel der [[wiki:datenschutzgrundverordnung|EU-Datenschutzgrundverordnung]] (EU-DSGVO)\\ in einer verlinkten Form zur Verfügung. Dabei wird vor allem der Zusammenhang zwischen der verbindlichen EU-Verordnung und den Ergänzungen durch das BDSG verdeutlicht. Besonders relevante Textstellen sind markiert. Die offiziellen [[wiki:erwaegungsgruende|Erwägungsgründe]] (ErwGr) zum Erlass der Artikel der EU-DSGVO, eigene Anmerkungen und Antworten auf die am Häufigsten gestellten Fragen vervollständigen dieses Wiki.
  
 Insgesamt weist die DSGVO über vierzig Öffnungsklauseln auf. Einige //müssen//, andere //können// nach dem Willen der EU durch die Mitgliedstaaten "geschlossen" werden. Dabei gilt ein Wiederholungsverbot, welches besagt, dass die einzelnen Staaten keine Formulierungen aus „EU-Gesetzen“ verwenden dürfen. Das BDSG darf also nicht einfach nur Regelungen der DSGVO wiederholen. Andererseits ist es den EU-Mitgliedstaaten nicht erlaubt, das von der DSGVO festgeschriebene Datenschutzniveau mit Änderungen auf nationaler Ebene abzuschwächen oder zu verstärken. Insgesamt weist die DSGVO über vierzig Öffnungsklauseln auf. Einige //müssen//, andere //können// nach dem Willen der EU durch die Mitgliedstaaten "geschlossen" werden. Dabei gilt ein Wiederholungsverbot, welches besagt, dass die einzelnen Staaten keine Formulierungen aus „EU-Gesetzen“ verwenden dürfen. Das BDSG darf also nicht einfach nur Regelungen der DSGVO wiederholen. Andererseits ist es den EU-Mitgliedstaaten nicht erlaubt, das von der DSGVO festgeschriebene Datenschutzniveau mit Änderungen auf nationaler Ebene abzuschwächen oder zu verstärken.
start.txt · Zuletzt geändert: 10.08.2020 14:39 von Administrator