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datenschutz-maximum

Herzlich Willkommen im Wiki von datenschutz-maximum

Hier stellen wir Ihnen die Gesetzestexte des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) sowie die Artikel der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
in einer verlinkten Form zur Verfügung. Dabei wird vor allem der Zusammenhang zwischen der verbindlichen EU-Verordnung und den Ergänzungen durch das BDSG verdeutlicht. Die offiziellen Erwägungsgründe (ErwGr) zum Erlass der Artikel der EU-DSGVO, eigene Anmerkungen und Antworten auf die am Häufigsten gestellten Fragen vervollständigen dieses Wiki.

Insgesamt weist die DSGVO über vierzig Öffnungsklauseln auf. Einige müssen, andere können nach dem Willen der EU durch die Mitgliedstaaten „geschlossen“ werden. Dabei gilt ein Wiederholungsverbot, welches besagt, dass die einzelnen Staaten keine Formulierungen aus „EU-Gesetzen“ verwenden dürfen. Das BDSG darf also nicht einfach nur Regelungen der DSGVO wiederholen. Andererseits ist es den EU-Mitgliedstaaten nicht erlaubt, das von der DSGVO festgeschriebene Datenschutzniveau mit Änderungen auf nationaler Ebene abzuschwächen oder zu verstärken.


♦ EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
♦ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu)
♦ Erwägungsgründe (ErwGr)

♦ Häufig gestellte Fragen (FAQ)
♦ Datenschutz-Glossar

♦ Internes Datenschutz-Portal (Benutzer-Anmeldung erforderlich)

start.1525195297.txt.gz · Zuletzt geändert: 01.05.2018 19:21 von Administrator