Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil1:kapitel1:paragraph02 [10.02.2018 23:17] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil1:kapitel1:paragraph02 [08.10.2019 11:04] (aktuell) Administrator |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | |< 100% 33% 33% 33% >| | ||
+ | | [[wiki: | ||
+ | |||
+ | {{page>: | ||
+ | |||
===== BDSG (neu) ===== | ===== BDSG (neu) ===== | ||
Zeile 13: | Zeile 18: | ||
| (4) | Nichtöffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1 bis 3 fallen. Nimmt eine nichtöffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes. || | | (4) | Nichtöffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1 bis 3 fallen. Nimmt eine nichtöffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes. || | ||
| (5) | Öffentliche Stellen des Bundes gelten als nichtöffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen. Als nichtöffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch öffentliche Stellen der Länder, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, Bundesrecht ausführen und der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist. || | | (5) | Öffentliche Stellen des Bundes gelten als nichtöffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen. Als nichtöffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch öffentliche Stellen der Länder, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, Bundesrecht ausführen und der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist. || | ||
+ | |||
+ | ---- | ||
+ | |||
+ | == Passende Artikel der DSGVO == | ||
+ | |||
+ | Artikel 4 - [[wiki: | ||
+ | Artikel 80 - [[wiki: | ||
+ | |||
+ | ---- | ||
+ | |||
+ | |< 100% 33% 33% 33% >| | ||
+ | | [[wiki: |