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wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph22

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wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph22 [04.05.2019 22:44]
Administrator
wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph22 [26.05.2019 10:29]
Administrator
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 | (1) | Abweichend von [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Artikel 9]] Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Artikels 9]] Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 <hi #fff200>zulässig</hi> ||| | (1) | Abweichend von [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Artikel 9]] Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Artikels 9]] Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 <hi #fff200>zulässig</hi> |||
-|     | 1.  | durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, wenn sie ||+|     | 1.  | durch <hi #fff200>öffentliche</hi> und <hi #fff200>nichtöffentliche Stellen</hi>, wenn sie ||
 |         | a) | erforderlich ist, um die aus dem <hi #fff200>Recht der sozialen Sicherheit</hi> und des <hi #fff200>Sozialschutzes</hi> erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen, | |         | a) | erforderlich ist, um die aus dem <hi #fff200>Recht der sozialen Sicherheit</hi> und des <hi #fff200>Sozialschutzes</hi> erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen, |
 |         | b) | <hi #fff200>zum Zweck der Gesundheitsvorsorge</hi>, für die <hi #fff200>Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten</hi>, für die <hi #fff200>medizinische Diagnostik</hi>, die Versorgung oder Behandlung im <hi #fff200>Gesundheits- oder Sozialbereich</hi> oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- und Sozialbereich oder aufgrund eines Vertrags der betroffenen Person mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich ist und diese Daten von ärztlichem Personal oder durch sonstige Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden, oder | |         | b) | <hi #fff200>zum Zweck der Gesundheitsvorsorge</hi>, für die <hi #fff200>Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten</hi>, für die <hi #fff200>medizinische Diagnostik</hi>, die Versorgung oder Behandlung im <hi #fff200>Gesundheits- oder Sozialbereich</hi> oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- und Sozialbereich oder aufgrund eines Vertrags der betroffenen Person mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich ist und diese Daten von ärztlichem Personal oder durch sonstige Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden, oder |
wiki/bundesdatenschutzgesetz/teil2/kapitel1/paragraph22.txt · Zuletzt geändert: 04.11.2019 14:35 von Administrator