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wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph22

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wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph22 [28.06.2019 12:41]
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 |     | 1.  | durch <hi #fff200>öffentliche</hi> und <hi #fff200>nichtöffentliche Stellen</hi>, wenn sie || |     | 1.  | durch <hi #fff200>öffentliche</hi> und <hi #fff200>nichtöffentliche Stellen</hi>, wenn sie ||
 |         | a) | erforderlich ist, um die aus dem <hi #fff200>Recht der sozialen Sicherheit</hi> und des <hi #fff200>Sozialschutzes</hi> erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen, | |         | a) | erforderlich ist, um die aus dem <hi #fff200>Recht der sozialen Sicherheit</hi> und des <hi #fff200>Sozialschutzes</hi> erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen, |
-|         | b) | <hi #fff200>zum Zweck der Gesundheitsvorsorge</hi>, für die <hi #fff200>Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten</hi>, für die <hi #fff200>medizinische Diagnostik</hi>, die Versorgung oder Behandlung im <hi #fff200>Gesundheits- oder Sozialbereich</hi> oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- und Sozialbereich oder aufgrund eines Vertrags der betroffenen Person mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich ist und diese Daten von ärztlichem Personal oder durch sonstige Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden, <hi #ff7f27><del>oder</del></hi>+|         | b) | <hi #fff200>zum Zweck der Gesundheitsvorsorge</hi>, für die <hi #fff200>Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten</hi>, für die <hi #fff200>medizinische Diagnostik</hi>, die Versorgung oder Behandlung im <hi #fff200>Gesundheits- oder Sozialbereich</hi> oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- und Sozialbereich oder aufgrund eines Vertrags der betroffenen Person mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich ist und diese Daten von ärztlichem Personal oder durch sonstige Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden, <hi #ff7f27><del>oder</del></hi> (({{:wiki:dokumente:1904674.pdf|01.10.2018, 19/4674 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU}})) 
-|         | c) | aus Gründen des <hi #fff200>öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit</hi>, wie des Schutzes vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und Medizinprodukten erforderlich ist; ergänzend zu den in Absatz 2 genannten Maßnahmen sind insbesondere die berufsrechtlichen und strafrechtlichen Vorgaben zur Wahrung des Berufsgeheimnisses einzuhalten, <hi #b5e61d>oder</hi>+|         | c) | aus Gründen des <hi #fff200>öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit</hi>, wie des Schutzes vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und Medizinprodukten erforderlich ist; ergänzend zu den in Absatz 2 genannten Maßnahmen sind insbesondere die berufsrechtlichen und strafrechtlichen Vorgaben zur Wahrung des Berufsgeheimnisses einzuhalten, <hi #b5e61d>oder</hi> (({{:wiki:dokumente:1904674.pdf|01.10.2018, 19/4674 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU}})) 
-|         | <hi #b5e61d>d)</hi> | <hi #b5e61d>aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses zwingend erforderlich ist,</hi> |+|         | <hi #b5e61d>d)</hi> | <hi #b5e61d>aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses zwingend erforderlich ist,</hi> (({{:wiki:dokumente:1904674.pdf|01.10.2018, 19/4674 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU}})) |
 |     | 2.  | durch öffentliche Stellen, wenn sie || |     | 2.  | durch öffentliche Stellen, wenn sie ||
-|         | a) | <hi #ff7f27><del>aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses zwingend erforderlich ist,</del></hi><hi #b5e61d>zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist, </hi>  +|         | a) | <hi #ff7f27><del>aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses zwingend erforderlich ist,</del></hi>\\ <hi #b5e61d>zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist,</hi> (({{:wiki:dokumente:1904674.pdf|01.10.2018, 19/4674 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU}})) 
-|         | b) | <hi #ff7f27><del>zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist,</del></hi><hi #b5e61d>zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls zwingend erforderlich ist oder</hi>+|         | b) | <hi #ff7f27><del>zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist,</del></hi>\\ <hi #b5e61d>zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls zwingend erforderlich ist oder</hi> (({{:wiki:dokumente:1904674.pdf|01.10.2018, 19/4674 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU}})) 
-|         | c) | <hi #ff7f27><del>zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls zwingend erforderlich ist odera</del></hi><hi #b5e61d>aus zwingenden Gründen der Verteidigung oder der Erfüllung über- oder zwischenstaatlicher Verpflichtungen einer öffentlichen Stelle des Bundes auf dem Gebiet der Krisenbewältigung oder Konfliktverhinderung oder für humanitäre Maßnahmen erforderlich ist</hi>+|         | c) | <hi #ff7f27><del>zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls zwingend erforderlich ist oder</del></hi>\\ <hi #b5e61d>aus zwingenden Gründen der Verteidigung oder der Erfüllung über- oder zwischenstaatlicher Verpflichtungen einer öffentlichen Stelle des Bundes auf dem Gebiet der Krisenbewältigung oder Konfliktverhinderung oder für humanitäre Maßnahmen erforderlich ist</hi> (({{:wiki:dokumente:1904674.pdf|01.10.2018, 19/4674 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU}})) 
-|         | <hi #ff7f27><del>d)</del></hi> | <hi #ff7f27><del>aus zwingenden Gründen der Verteidigung oder der Erfüllung über- oder zwischenstaatlicher Verpflichtungen einer öffentlichen Stelle des Bundes auf dem Gebiet der Krisenbewältigung oder Konfliktverhinderung oder für humanitäre Maßnahmen erforderlich ist</del></hi>+|         | <hi #ff7f27><del>d)</del></hi> | <hi #ff7f27><del>aus zwingenden Gründen der Verteidigung oder der Erfüllung über- oder zwischenstaatlicher Verpflichtungen einer öffentlichen Stelle des Bundes auf dem Gebiet der Krisenbewältigung oder Konfliktverhinderung oder für humanitäre Maßnahmen erforderlich ist</del></hi> (({{:wiki:dokumente:1904674.pdf|01.10.2018, 19/4674 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU}})) 
-|         | und soweit die Interessen des Verantwortlichen an der Datenverarbeitung in den Fällen der Nummer 2 die Interessen der betroffenen Person überwiegen. || +|         <hi #ff7f27><del>und soweit die Interessen des Verantwortlichen an der Datenverarbeitung in den Fällen der Nummer 2 die Interessen der betroffenen Person überwiegen.</del></hi>\\ <hi #b5e61d>und soweit die Interessen des Verantwortlichen an der Datenverarbeitung in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe d und der Nummer 2 die Interessen der betroffenen Person überwiegen.</hi> (({{:wiki:dokumente:1904674.pdf|01.10.2018, 19/4674 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU}})) || 
-| (2) | In den Fällen des Absatzes 1 sind angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen können dazu insbesondere gehören: |||+| (2) | In den Fällen des Absatzes 1 sind <hi #fff200>angemessene und spezifische Maßnahmen</hi> zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen können dazu insbesondere gehören: |||
 |      1. | technisch organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgt, || |      1. | technisch organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgt, ||
 |      2. | Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, || |      2. | Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, ||
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 |      9. | zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung die Einrichtung eines Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder || |      9. | zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung die Einrichtung eines Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder ||
 |     | 10. | spezifische Verfahrensregelungen, die im Fall einer Übermittlung oder Verarbeitung für andere Zwecke die Einhaltung der Vorgaben dieses Gesetzes sowie der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen. || |     | 10. | spezifische Verfahrensregelungen, die im Fall einer Übermittlung oder Verarbeitung für andere Zwecke die Einhaltung der Vorgaben dieses Gesetzes sowie der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen. ||
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-<hi #ff7f27><del>a</del></hi><hi #b5e61d>b</hi> 
  
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 Artikel 9 - [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten]] Artikel 9 - [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten]]
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