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wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel5:paragraph43

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wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel5:paragraph43 [02.09.2019 10:00]
Administrator
wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel5:paragraph43 [05.09.2019 09:29]
Administrator
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 | (2) | Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. || | (2) | Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. ||
 | (3) | Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil1:kapitel1:paragraph02|§ 2]] Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt. || | (3) | Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil1:kapitel1:paragraph02|§ 2]] Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt. ||
-| (4) | Eine Meldung nach [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel33|Artikel 33]] der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel34|Artikel 34]] Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden oder seine in [[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__52.html|§ 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung]] bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden verwendet werden. ||+| (4) | <hi #fff200>Eine Meldung nach [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel33|Artikel 33]] der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel34|Artikel 34]] Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden oder seine in [[https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__52.html|§ 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung]] bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden verwendet werden.</hi> ||
  
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wiki/bundesdatenschutzgesetz/teil2/kapitel5/paragraph43.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:10 von Administrator