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wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel1:paragraph46 [09.03.2018 14:28] Administrator |
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=== § 46 - Begriffsbestimmungen === | === § 46 - Begriffsbestimmungen === | ||
- | Es bezeichnen die Begriffe: | + | | Es bezeichnen die Begriffe: |
| 1. | „personenbezogene Daten“ alle Informationen, | | 1. | „personenbezogene Daten“ alle Informationen, | ||
| 2. | „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, | | 2. | „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, | ||
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| | d) | Gesundheitsdaten und | | | | d) | Gesundheitsdaten und | | ||
| | e) | Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung; | | | e) | Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung; | ||
- | | 15. | „Aufsichtsbehörde“ eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 41 der Richtlinie (EU) 2016/680 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle; || | + | | 15. | „Aufsichtsbehörde“ eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 41 der Richtlinie |
| 16. | „internationale Organisation“ eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen sowie jede sonstige Einrichtung, | | 16. | „internationale Organisation“ eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen sowie jede sonstige Einrichtung, | ||
| 17. | „Einwilligung“ jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. || | | 17. | „Einwilligung“ jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. || | ||
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