Volltextergebnisse:
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- troffenen Personen die <hi #fff200>erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen</hi> zu treffen, um bei der Verarbeitung personen... Der Verantwortliche hat hierbei die einschlägigen Technischen Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes für... cksichtigen. || | (2) | Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen können unter anderem die <hi #fff200>Pseudonymisi... etracht der Verarbeitungszwecke möglich sind. Die Maßnahmen nach Absatz 1 sollen dazu führen, dass || | |
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- d | | | 9. | eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapite... d | | | 3. | eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapite
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- ist. | | (2) | Der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass durch Voreins... , ihre Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit. Die Maßnahmen müssen insbesondere gewährleisten, dass die Daten
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- hrleistet; hierzu gehört auch ein durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleistender Schutz vor unbefugter oder un
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- enn || | | 1. | der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat und diese V... e durch im Anschluss an die Verletzung getroffene Maßnahmen sichergestellt hat, dass aller Wahrscheinlichkeit
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- enbezogener Daten beauftragen, die mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen sicherstellen, dass die Verarbeitung im Einklang ... :teil3:kapitel4:paragraph64|§ 64]] erforderlichen Maßnahmen ergreift und | | | 9. | unter Berücksichtigun
- paragraph46 @wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel1
- hen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die Daten ke... n; || | 12. | „biometrische Daten“ mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu de
- paragraph57 @wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel3
- e Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. || | (3) | Von der Auskunftse