Volltextergebnisse:
- c1_5 @wiki:standard-datenschutzmodell:v20:teil_c:c1
- nierten Umständen. Die Nichtverkettung soll durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Neben der Pseudonymisierung sind hierfür auch Maßnahmen geeignet, mit denen die Weiterverarbeitung organi