Volltextergebnisse:
- artikel25 @wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04
- Zeitpunkt der eigentlichen Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen – wie z. B. Pseudonymisierung – <hi #ff7f27><del>... (2) | ''1'' Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass durch Voreinstellung <hi... 78 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr078|Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen]] ---- |< 100% 33% 33% 33% >| | [[wiki:datensch
- artikel32 @wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04
- und der Auftragsverarbeiter geeignete <hi #fff200>technische und organisatorische Maßnahmen</hi>, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau... 78 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr078|Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen]]\\ 79 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr079|Zuteil
- artikel28 @wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04
- ff200>Garantien</hi> dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im ... g:kapitel04:artikel32|Artikel 32]] erforderlichen Maßnahmen ergreift; | | | d) | die in den Absätzen 2 u... f200>geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen</hi> dabei unterstützt, seiner Pflicht zur Beantw... die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung ent
- artikel24 @wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04
- heiten natürlicher Personen <hi #fff200>geeignete technische und organisatorische Maßnahmen</hi> um, um sicherzustellen und den Nachweis dafü... tung gemäß dieser Verordnung erfolgt. ''2'' Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualis... zu den Verarbeitungstätigkeiten steht, müssen die Maßnahmen gemäß Absatz 1 die Anwendung geeigneter Datenschu
- artikel05 @wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02
- oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“); | | (2) | Der
- artikel89 @wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel09
- '' Mit diesen Garantien wird sichergestellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen bestehen, mit denen insbesondere die Achtung des ... imierung</hi> gewährleistet wird. ''3'' Zu diesen Maßnahmen kann die <hi #fff200>Pseudonymisierung</hi> gehör
- artikel34 @wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04
- st: || | | a) | der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat und diese V... | b) | der Verantwortliche durch nachfolgende Maßnahmen sichergestellt hat, dass das hohe Risiko für die