Volltextergebnisse:
- paragraph71 @wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel4
- ist. | | (2) | Der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass durch Voreins... , ihre Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit. Die Maßnahmen müssen insbesondere gewährleisten, dass die Daten
- paragraph47 @wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel1
- hrleistet; hierzu gehört auch ein durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleistender Schutz vor unbefugter oder un
- paragraph66 @wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel4
- enn || | | 1. | der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat und diese V... e durch im Anschluss an die Verletzung getroffene Maßnahmen sichergestellt hat, dass aller Wahrscheinlichkeit
- paragraph57 @wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel3
- e Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. || | (3) | Von der Auskunftse
- paragraph34 @wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel2
- e Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. || | (2) | Die Gründe der Aus