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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel01:artikel03

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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel01:artikel03 [17.03.2018 13:25]
Administrator
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel01:artikel03 [17.03.2018 15:53]
Administrator
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 | (3) | Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen an einem Ort, der aufgrund Völkerrechts dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt. || | (3) | Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen an einem Ort, der aufgrund Völkerrechts dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegt. ||
  
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 +== Passende Paragraphen des BDSG ==
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 +§ 1 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil1:kapitel1:paragraph01|Anwendungsbereich des Gesetzes]]
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wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel01/artikel03.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 10:42 von Administrator