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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel01:artikel04

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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel01:artikel04 [08.10.2019 10:42]
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 |  1. | „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels <hi #fff200>Zuordnung zu einer Kennung</hi> wie einem <hi #fff200>Namen</hi>, zu einer <hi #fff200>Kennnummer</hi>, zu <hi #fff200>Standortdaten</hi>, zu einer <hi #fff200>Online-Kennung</hi> oder zu einem oder mehreren <hi #fff200>besonderen Merkmalen</hi> identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind; || |  1. | „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels <hi #fff200>Zuordnung zu einer Kennung</hi> wie einem <hi #fff200>Namen</hi>, zu einer <hi #fff200>Kennnummer</hi>, zu <hi #fff200>Standortdaten</hi>, zu einer <hi #fff200>Online-Kennung</hi> oder zu einem oder mehreren <hi #fff200>besonderen Merkmalen</hi> identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind; ||
-|  2. | „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung; ||+|  2. | „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe <hi #fff200>automatisierter Verfahren</hi> ausgeführten <hi #fff200>Vorgang</hi> oder jede solche <hi #fff200>Vorgangsreihe</hi> im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie <hi #fff200>das Erheben</hi><hi #fff200>das Erfassen</hi><hi #fff200>die Organisation</hi><hi #fff200>das Ordnen</hi><hi #fff200>die Speicherung</hi><hi #fff200>die Anpassung oder Veränderung</hi><hi #fff200>das Auslesen</hi><hi #fff200>das Abfragen</hi><hi #fff200>die Verwendung</hi><hi #fff200>die Offenlegung</hi> durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, <hi #fff200>den Abgleich oder die Verknüpfung</hi><hi #fff200>die Einschränkung</hi><hi #fff200>das Löschen</hi> oder <hi #fff200>die Vernichtung</hi>; ||
 |  3. | „Einschränkung der Verarbeitung“ die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken; || |  3. | „Einschränkung der Verarbeitung“ die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken; ||
 |  4. | „Profiling“ jede Art der <hi #fff200>automatisierten Verarbeitung</hi> personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich <hi #fff200>Arbeitsleistung</hi>, <hi #fff200>wirtschaftliche Lage</hi>, <hi #fff200>Gesundheit</hi>, <hi #fff200>persönliche Vorlieben</hi>, <hi #fff200>Interessen</hi>, <hi #fff200>Zuverlässigkeit</hi>, <hi #fff200>Verhalten</hi>, <hi #fff200>Aufenthaltsort oder Ortswechsel</hi> dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen; || |  4. | „Profiling“ jede Art der <hi #fff200>automatisierten Verarbeitung</hi> personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich <hi #fff200>Arbeitsleistung</hi>, <hi #fff200>wirtschaftliche Lage</hi>, <hi #fff200>Gesundheit</hi>, <hi #fff200>persönliche Vorlieben</hi>, <hi #fff200>Interessen</hi>, <hi #fff200>Zuverlässigkeit</hi>, <hi #fff200>Verhalten</hi>, <hi #fff200>Aufenthaltsort oder Ortswechsel</hi> dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen; ||
wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel01/artikel04.1570524157.txt.gz · Zuletzt geändert: 08.10.2019 10:42 von Administrator