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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel06 [24.02.2018 10:16] Administrator |
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel06 [05.04.2018 14:12] Administrator |
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| | b) | das Recht der Mitgliedstaaten, | | | b) | das Recht der Mitgliedstaaten, | ||
| | Der Zweck der Verarbeitung muss in dieser Rechtsgrundlage festgelegt oder hinsichtlich der Verarbeitung gemäß Absatz 1 Buchstabe e für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Diese Rechtsgrundlage kann spezifische Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung enthalten, unter anderem Bestimmungen darüber, welche allgemeinen Bedingungen für die Regelung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den Verantwortlichen gelten, welche Arten von Daten verarbeitet werden, welche Personen betroffen sind, an welche Einrichtungen und für welche Zwecke die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, welcher Zweckbindung sie unterliegen, | | | Der Zweck der Verarbeitung muss in dieser Rechtsgrundlage festgelegt oder hinsichtlich der Verarbeitung gemäß Absatz 1 Buchstabe e für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Diese Rechtsgrundlage kann spezifische Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung enthalten, unter anderem Bestimmungen darüber, welche allgemeinen Bedingungen für die Regelung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den Verantwortlichen gelten, welche Arten von Daten verarbeitet werden, welche Personen betroffen sind, an welche Einrichtungen und für welche Zwecke die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, welcher Zweckbindung sie unterliegen, | ||
- | | (4) | Beruht die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, nicht auf der Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer Rechtsvorschrift der Union oder der Mitgliedstaaten, | + | | (4) | Beruht die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, nicht auf der Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer Rechtsvorschrift der Union oder der Mitgliedstaaten, |
| | a) | jede Verbindung zwischen den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, und den Zwecken der beabsichtigten Weiterverarbeitung, | | | a) | jede Verbindung zwischen den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, und den Zwecken der beabsichtigten Weiterverarbeitung, | ||
| | b) | den Zusammenhang, | | | b) | den Zusammenhang, | ||
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| | d) | die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen, | | | | d) | die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen, | | ||
| | e) | das Vorhandensein geeigneter Garantien, wozu Verschlüsselung oder Pseudonymisierung gehören kann. | | | | e) | das Vorhandensein geeigneter Garantien, wozu Verschlüsselung oder Pseudonymisierung gehören kann. | | ||
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+ | == Passende Paragraphen des BDSG == | ||
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+ | § 3 - [[wiki: | ||
+ | § 4 - [[wiki: | ||
+ | § 23 - [[wiki: | ||
+ | § 24 - [[wiki: | ||
+ | § 25 - [[wiki: | ||
+ | § 26 - [[wiki: | ||
+ | § 27 - [[wiki: | ||
+ | § 31 - [[wiki: | ||
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+ | == Passende Erwägungsgründe == | ||
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+ | 39 - [[wiki: | ||
+ | 40 - [[wiki: | ||
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+ | 42 - [[wiki: | ||
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+ | 171 - [[wiki: |