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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09

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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09 [24.02.2018 11:23]
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 ===== EU-DSGVO ===== ===== EU-DSGVO =====
  
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 === Artikel 9 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten === === Artikel 9 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ===
  
-| (1) | Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt. ||+| (1) | Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die <hi #fff200>rassische</hi> und <hi #fff200>ethnische Herkunft</hi><hi #fff200>politische Meinungen</hi><hi #fff200>religiöse</hi> oder <hi #fff200>weltanschauliche Überzeugungen</hi> oder die <hi #fff200>Gewerkschaftszugehörigkeit</hi> hervorgehen, sowie die Verarbeitung von <hi #fff200>genetischen Daten</hi><hi #fff200>biometrischen Daten</hi> zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, <hi #fff200>Gesundheitsdaten</hi> oder Daten zum <hi #fff200>Sexualleben</hi> oder der <hi #fff200>sexuellen Orientierung</hi> einer natürlichen Person ist untersagt. ||
 | (2) | Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen: || | (2) | Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen: ||
-|     | a) | Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten <hi #fff200>für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt</hi>, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden, |+|     | a) | Die betroffene Person hat in die Verarbeitung <hi #fff200>der genannten</hi> personenbezogenen Daten <hi #fff200>für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt</hi>, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden, |
 |     | b) | die Verarbeitung ist erforderlich, damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr <hi #fff200>aus dem Arbeitsrecht</hi> und dem <hi #fff200>Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes</hi> erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten oder einer Kollektivvereinbarung nach dem Recht der Mitgliedstaaten, das geeignete Garantien für die Grundrechte und die Interessen der betroffenen Person vorsieht, zulässig ist, | |     | b) | die Verarbeitung ist erforderlich, damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr <hi #fff200>aus dem Arbeitsrecht</hi> und dem <hi #fff200>Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes</hi> erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten oder einer Kollektivvereinbarung nach dem Recht der Mitgliedstaaten, das geeignete Garantien für die Grundrechte und die Interessen der betroffenen Person vorsieht, zulässig ist, |
 |     | c) | die Verarbeitung ist zum <hi #fff200>Schutz lebenswichtiger Interessen</hi> der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erforderlich und die betroffene Person ist aus körperlichen oder rechtlichen Gründen außerstande, ihre Einwilligung zu geben, | |     | c) | die Verarbeitung ist zum <hi #fff200>Schutz lebenswichtiger Interessen</hi> der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erforderlich und die betroffene Person ist aus körperlichen oder rechtlichen Gründen außerstande, ihre Einwilligung zu geben, |
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 | (3) | Die in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten dürfen zu den in Absatz 2 Buchstabe h genannten Zwecken verarbeitet werden, wenn diese Daten von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet werden und dieses Fachpersonal nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen dem Berufsgeheimnis unterliegt, oder wenn die Verarbeitung durch eine andere Person erfolgt, die ebenfalls nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen einer Geheimhaltungspflicht unterliegt. || | (3) | Die in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten dürfen zu den in Absatz 2 Buchstabe h genannten Zwecken verarbeitet werden, wenn diese Daten von Fachpersonal oder unter dessen Verantwortung verarbeitet werden und dieses Fachpersonal nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen dem Berufsgeheimnis unterliegt, oder wenn die Verarbeitung durch eine andere Person erfolgt, die ebenfalls nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats oder den Vorschriften nationaler zuständiger Stellen einer Geheimhaltungspflicht unterliegt. ||
 | (4) | Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Bedingungen, einschließlich Beschränkungen, einführen oder aufrechterhalten, soweit die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten betroffen ist. || | (4) | Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Bedingungen, einschließlich Beschränkungen, einführen oder aufrechterhalten, soweit die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten betroffen ist. ||
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 +== Passende Paragraphen des BDSG ==
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 +§ 22 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph22|Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten]]\\
 +§ 24 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph24|Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen]]\\
 +§ 27 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph27|Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken]]\\
 +§ 28 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph28|Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken]]
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 +== Passende Erwägungsgründe ==
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 +46 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr046|Lebenswichtige Interessen]]\\
 +<hi #fff200>51 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr051|Besonderer Schutz sensibler Daten]]</hi>\\
 +<hi #fff200>52 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr052|Ausnahmen vom Verbot der Verarbeitung sensibler Daten]]</hi>\\
 +53 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr053|Verarbeitung sensibler Daten im Gesundheits- und Sozialbereich]]\\
 +54 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr054|Verarbeitung sensibler Daten zu Zwecken der öffentlichen Gesundheit]]\\
 +55 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr055|Öffentliches Interesse bei Verarbeitung durch staatliche Stellen für Ziele anerkannter Religionsgemeinschaften]]\\
 +56 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr056|Verarbeitung von Daten zur politischen Einstellung durch Parteien]]
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 +| [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel08|← Artikel 8 DSGVO]]  |  [[wiki:datenschutzgrundverordnung:gesamt|↑ DSGVO-Gesamtliste]]  |  [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel10|Artikel 10 DSGVO →]] |
wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel02/artikel09.1519467787.txt.gz · Zuletzt geändert: 24.02.2018 11:23 von Administrator