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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel14

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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel14 [08.10.2019 10:45]
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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel14 [27.02.2020 12:47] (aktuell)
Administrator
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 === Artikel 14 - Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden === === Artikel 14 - Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden ===
  
-| (1) | Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit: ||+| (1) | Werden personenbezogene Daten <hi #fff200>nicht bei der betroffenen Person</hi> erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit: ||
 |     | a) | den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters; | |     | a) | den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters; |
 |     | b) | zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; | |     | b) | zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; |
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 |     | e) | gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten; | |     | e) | gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten; |
 |     | f) | gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel05:artikel46|Artikel 46]] oder [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel05:artikel47|Artikel 47]] oder [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel05:artikel49|Artikel 49]] Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie von ihnen zu erhalten, oder wo sie verfügbar sind. | |     | f) | gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel05:artikel46|Artikel 46]] oder [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel05:artikel47|Artikel 47]] oder [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel05:artikel49|Artikel 49]] Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie von ihnen zu erhalten, oder wo sie verfügbar sind. |
-| (2) | Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person die folgenden Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um der betroffenen Person gegenüber eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten: ||+| (2) | Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person die folgenden Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um der betroffenen Person gegenüber eine <hi #fff200>faire und transparente Verarbeitung</hi> zu gewährleisten: ||
 |     | a) | die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; | |     | a) | die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; |
 |     | b) | wenn die Verarbeitung auf [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel06|Artikel 6]] Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden; | |     | b) | wenn die Verarbeitung auf [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel06|Artikel 6]] Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden; |
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 | (4) | Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erlangt wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung. || | (4) | Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erlangt wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung. ||
 | (5) | Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit || | (5) | Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit ||
-|     | a) | die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt, | +|     | a) | die betroffene Person <hi #fff200>bereits über die Informationen verfügt</hi>, | 
-|     | b) | die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke vorbehaltlich der in [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel09:artikel89|Artikel 89]] Absatz 1 genannten Bedingungen und Garantien oder soweit die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Pflicht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt In diesen Fällen ergreift der Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person, einschließlich der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit, |+|     | b) | die Erteilung dieser Informationen sich <hi #fff200>als unmöglich erweist</hi> oder <hi #fff200>einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde</hi>; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke vorbehaltlich der in [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel09:artikel89|Artikel 89]] Absatz 1 genannten Bedingungen und Garantien oder soweit die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Pflicht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt In diesen Fällen ergreift der Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person, einschließlich der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit, |
 |     | c) | die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt und die geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsehen, ausdrücklich geregelt ist oder | |     | c) | die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt und die geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsehen, ausdrücklich geregelt ist oder |
-|     | d) | die personenbezogenen Daten gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten dem Berufsgeheimnis, einschließlich einer satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht, unterliegen und daher vertraulich behandelt werden müssen. |+|     | d) | die personenbezogenen Daten gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten dem <hi #fff200>Berufsgeheimnis</hi>, einschließlich einer <hi #fff200>satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht</hi>, unterliegen und daher vertraulich behandelt werden müssen. |
  
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wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel03/artikel14.1570524331.txt.gz · Zuletzt geändert: 08.10.2019 10:45 von Administrator