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- | | | b) | die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, | + | | | b) | die Erteilung dieser Informationen sich <hi #fff200>als unmöglich erweist</ |
| | c) | die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, | | | c) | die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, | ||
- | | | d) | die personenbezogenen Daten gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten dem Berufsgeheimnis, | + | | | d) | die personenbezogenen Daten gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten dem <hi #fff200>Berufsgeheimnis</hi>, einschließlich einer <hi #fff200>satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht</hi>, unterliegen und daher vertraulich behandelt werden müssen. | |
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