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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel15

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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel15 [17.03.2018 13:46]
Administrator
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel15 [17.03.2018 16:04]
Administrator
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 | (3) | Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt. || | (3) | Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt. ||
 | (4) | Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. || | (4) | Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. ||
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 +== Passende Paragraphen des BDSG ==
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 +§ 27 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph27|Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken]]\\
 +§ 28 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph28|Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken]]\\
 +§ 29 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph29|Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten]]\\
 +§ 30 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph30|Verbraucherkredite § 34 BDSG (neu) Auskunftsrecht der betroffenen Person]]
  
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wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel03/artikel15.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 10:45 von Administrator