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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel22

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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel22 [17.03.2018 13:50]
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Administrator
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 ===== EU-DSGVO ===== ===== EU-DSGVO =====
  
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 === Artikel 22 - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling === === Artikel 22 - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling ===
  
-| (1) | Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. ||+| (1) | Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer <hi #fff200>ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung</hi> – einschließlich <hi #fff200>Profiling</hi> – <hi #fff200>beruhenden Entscheidung</hi> unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. ||
 | (2) | Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung || | (2) | Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung ||
 |     | a) | für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, | |     | a) | für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, |
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 | (3) | In den in Absatz 2 Buchstaben a und c genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. || | (3) | In den in Absatz 2 Buchstaben a und c genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. ||
 | (4) | Entscheidungen nach Absatz 2 dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Artikel 9]] Absatz 1 beruhen, sofern nicht [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Artikel 9]] Absatz 2 Buchstabe a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden. || | (4) | Entscheidungen nach Absatz 2 dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Artikel 9]] Absatz 1 beruhen, sofern nicht [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Artikel 9]] Absatz 2 Buchstabe a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden. ||
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 +== Passende Paragraphen des BDSG ==
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 +§ 30 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph30|Verbraucherkredite]]\\
 +§ 31 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel1:paragraph31|Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften]]\\
 +§ 37 - [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil2:kapitel2:paragraph37|Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling]]
  
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 72 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr072|Leitlinienkompetenz des Europäischen Datenschutzausschusses bezüglich Profiling]]\\ 72 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr072|Leitlinienkompetenz des Europäischen Datenschutzausschusses bezüglich Profiling]]\\
 91 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr091| Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung]] 91 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr091| Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung]]
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 +| [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel21|← Artikel 21 DSGVO]]  |  [[wiki:datenschutzgrundverordnung:gesamt|↑ DSGVO-Gesamtliste]]  |  [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel23|Artikel 23 DSGVO →]] |
wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel03/artikel22.1521291029.txt.gz · Zuletzt geändert: 17.03.2018 13:50 von Administrator