Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel24

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel24 [17.03.2018 13:51]
Administrator
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel24 [08.10.2019 10:46] (aktuell)
Administrator
Zeile 1: Zeile 1:
 +|< 100% 33% 33% 33% >|
 +| [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel23|← Artikel 23 DSGVO]]  |  [[wiki:datenschutzgrundverordnung:gesamt|↑ DSGVO-Gesamtliste]]  |  [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel25|Artikel 25 DSGVO →]] |
 +
 +{{page>:dossier:hide_wraps#artikel24&noheader}}
 +
 ===== EU-DSGVO ===== ===== EU-DSGVO =====
  
Zeile 5: Zeile 10:
 === Artikel 24 - Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen === === Artikel 24 - Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen ===
  
-| (1) | Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen <hi #fff200>geeignete technische und organisatorische Maßnahmen</hi> um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt. Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert. |+| (1) | ''1'' Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen <hi #fff200>geeignete technische und organisatorische Maßnahmen</hi> um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt. ''2'' Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert. |
 | (2) | Sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zu den Verarbeitungstätigkeiten steht, müssen die Maßnahmen gemäß Absatz 1 die Anwendung geeigneter Datenschutzvorkehrungen durch den Verantwortlichen umfassen. | | (2) | Sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zu den Verarbeitungstätigkeiten steht, müssen die Maßnahmen gemäß Absatz 1 die Anwendung geeigneter Datenschutzvorkehrungen durch den Verantwortlichen umfassen. |
 | (3) | Die Einhaltung der genehmigten Verhaltensregeln gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel40|Artikel 40]] oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel42|Artikel 42]] kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen nachzuweisen. | | (3) | Die Einhaltung der genehmigten Verhaltensregeln gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel40|Artikel 40]] oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel42|Artikel 42]] kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen nachzuweisen. |
Zeile 17: Zeile 22:
 76 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr076|Risikobewertung]]\\ 76 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr076|Risikobewertung]]\\
 77 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr077|Leitlinien zur Risikobewertung]] 77 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr077|Leitlinien zur Risikobewertung]]
 +
 +----
 +
 +|< 100% 33% 33% 33% >|
 +| [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel23|← Artikel 23 DSGVO]]  |  [[wiki:datenschutzgrundverordnung:gesamt|↑ DSGVO-Gesamtliste]]  |  [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel25|Artikel 25 DSGVO →]] |
wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel04/artikel24.1521291103.txt.gz · Zuletzt geändert: 17.03.2018 13:51 von Administrator