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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel28 [26.02.2018 14:55] Thomas Ziemer |
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel28 [14.07.2021 15:26] (aktuell) Administrator |
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===== EU-DSGVO ===== | ===== EU-DSGVO ===== | ||
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=== Artikel 28 - Auftragsverarbeiter === | === Artikel 28 - Auftragsverarbeiter === | ||
- | | (1) | Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, | + | | (1) | Erfolgt eine Verarbeitung |
- | | (2) | Der Auftragsverarbeiter nimmt keinen weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemeinen schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, | + | | (2) | '' |
- | | (3) | Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der <hi # | + | | (3) | '' |
- | | | a) | die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen – auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation – verarbeitet, | + | | | a) | die personenbezogenen Daten nur <hi #fff200>auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen</ |
- | | | b) | gewährleistet, | + | | | b) | gewährleistet, |
| | c) | alle gemäß [[wiki: | | | c) | alle gemäß [[wiki: | ||
- | | | d) | die in den Absätzen 2 und 4 genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters einhält; | | + | | | d) | die in den Absätzen 2 und 4 genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme der <hi #fff200>Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters</ |
- | | | e) | angesichts der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützt, | + | | | e) | angesichts der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit <hi #fff200>geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen</ |
| | f) | unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den [[wiki: | | | f) | unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den [[wiki: | ||
- | | | g) | nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder löscht oder zurückgibt, | + | | | g) | nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder löscht oder zurückgibt |
- | | | h) | dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellt und Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom Verantwortlichen oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, ermöglicht und dazu beiträgt. | | + | | | h) | dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellt und Überprüfungen – <hi #fff200>einschließlich Inspektionen</ |
| | Mit Blick auf Unterabsatz 1 Buchstabe h informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, | | | Mit Blick auf Unterabsatz 1 Buchstabe h informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, | ||
- | | (4) | Nimmt der Auftragsverarbeiter die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Verantwortlichen auszuführen, | + | | (4) | '' |
| (5) | Die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß [[wiki: | | (5) | Die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß [[wiki: | ||
| (6) | Unbeschadet eines individuellen Vertrags zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter kann der Vertrag oder das andere Rechtsinstrument im Sinne der Absätze 3 und 4 des vorliegenden Artikels ganz oder teilweise auf den in den Absätzen 7 und 8 des vorliegenden Artikels genannten Standardvertragsklauseln beruhen, auch wenn diese Bestandteil einer dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter gemäß den [[wiki: | | (6) | Unbeschadet eines individuellen Vertrags zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter kann der Vertrag oder das andere Rechtsinstrument im Sinne der Absätze 3 und 4 des vorliegenden Artikels ganz oder teilweise auf den in den Absätzen 7 und 8 des vorliegenden Artikels genannten Standardvertragsklauseln beruhen, auch wenn diese Bestandteil einer dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter gemäß den [[wiki: | ||
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| (9) | Der Vertrag oder das andere Rechtsinstrument im Sinne der Absätze 3 und 4 ist schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann. || | | (9) | Der Vertrag oder das andere Rechtsinstrument im Sinne der Absätze 3 und 4 ist schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann. || | ||
| (10) | Unbeschadet der [[wiki: | | (10) | Unbeschadet der [[wiki: | ||
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+ | == Passende Erwägungsgründe == | ||
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