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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel28 [03.12.2019 12:09] Administrator |
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=== Artikel 28 - Auftragsverarbeiter === | === Artikel 28 - Auftragsverarbeiter === | ||
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| | b) | gewährleistet, | | | b) | gewährleistet, | ||
| | c) | alle gemäß [[wiki: | | | c) | alle gemäß [[wiki: | ||
- | | | d) | die in den Absätzen 2 und 4 genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters einhält; | | + | | | d) | die in den Absätzen 2 und 4 genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme der <hi #fff200>Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters</ |
| | e) | angesichts der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit <hi # | | | e) | angesichts der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit <hi # | ||
| | f) | unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den [[wiki: | | | f) | unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den [[wiki: | ||
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| | h) | dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellt und Überprüfungen – <hi # | | | h) | dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellt und Überprüfungen – <hi # | ||
| | Mit Blick auf Unterabsatz 1 Buchstabe h informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, | | | Mit Blick auf Unterabsatz 1 Buchstabe h informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, | ||
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| (5) | Die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß [[wiki: | | (5) | Die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß [[wiki: | ||
| (6) | Unbeschadet eines individuellen Vertrags zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter kann der Vertrag oder das andere Rechtsinstrument im Sinne der Absätze 3 und 4 des vorliegenden Artikels ganz oder teilweise auf den in den Absätzen 7 und 8 des vorliegenden Artikels genannten Standardvertragsklauseln beruhen, auch wenn diese Bestandteil einer dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter gemäß den [[wiki: | | (6) | Unbeschadet eines individuellen Vertrags zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter kann der Vertrag oder das andere Rechtsinstrument im Sinne der Absätze 3 und 4 des vorliegenden Artikels ganz oder teilweise auf den in den Absätzen 7 und 8 des vorliegenden Artikels genannten Standardvertragsklauseln beruhen, auch wenn diese Bestandteil einer dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter gemäß den [[wiki: |