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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel28

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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel28 [03.12.2019 12:11]
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 === Artikel 28 - Auftragsverarbeiter === === Artikel 28 - Auftragsverarbeiter ===
  
-| (1)  | Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so arbeitet dieser nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend <hi #fff200>Garantien</hi> dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. ||+| (1)  | Erfolgt eine Verarbeitung <hi #fff200>im Auftrag eines Verantwortlichen</hi>, so arbeitet dieser nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend <hi #fff200>Garantien</hi> dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. ||
 | (2)  | ''1'' Der Auftragsverarbeiter nimmt <hi #fff200>keinen weiteren Auftragsverarbeiter</hi> ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. ''2'' Im Fall einer allgemeinen schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Verantwortliche die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. || | (2)  | ''1'' Der Auftragsverarbeiter nimmt <hi #fff200>keinen weiteren Auftragsverarbeiter</hi> ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. ''2'' Im Fall einer allgemeinen schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Verantwortliche die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. ||
 | (3)  | ''1'' Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der <hi #fff200>Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments</hi> nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, der bzw. das den Auftragsverarbeiter in Bezug auf den Verantwortlichen bindet und in dem <hi #fff200>Gegenstand</hi> und <hi #fff200>Dauer</hi> der Verarbeitung, Art und <hi #fff200>Zweck der Verarbeitung</hi>, die <hi #fff200>Art der personenbezogenen Daten</hi>, die <hi #fff200>Kategorien betroffener Personen</hi> und die <hi #fff200>Pflichten und Rechte</hi> des Verantwortlichen festgelegt sind. ''2'' Dieser Vertrag bzw. dieses andere Rechtsinstrument sieht insbesondere vor, dass der Auftragsverarbeiter || | (3)  | ''1'' Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der <hi #fff200>Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments</hi> nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, der bzw. das den Auftragsverarbeiter in Bezug auf den Verantwortlichen bindet und in dem <hi #fff200>Gegenstand</hi> und <hi #fff200>Dauer</hi> der Verarbeitung, Art und <hi #fff200>Zweck der Verarbeitung</hi>, die <hi #fff200>Art der personenbezogenen Daten</hi>, die <hi #fff200>Kategorien betroffener Personen</hi> und die <hi #fff200>Pflichten und Rechte</hi> des Verantwortlichen festgelegt sind. ''2'' Dieser Vertrag bzw. dieses andere Rechtsinstrument sieht insbesondere vor, dass der Auftragsverarbeiter ||
wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel04/artikel28.1575371478.txt.gz · Zuletzt geändert: 03.12.2019 12:11 von Administrator