Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel37

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Letzte Überarbeitung Beide Seiten der Revision
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel37 [31.08.2019 18:17]
Administrator
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel37 [08.10.2019 10:48]
Administrator
Zeile 1: Zeile 1:
 +|< 100% 33% 33% 33% >|
 +| [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel36|← Artikel 36 DSGVO]]  |  [[wiki:datenschutzgrundverordnung:gesamt|↑ DSGVO-Gesamtliste]]  |  [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel38|Artikel 38 DSGVO →]] |
 +
 +{{page>:dossier:hide_wraps#artikel37&noheader}}
 +
 ===== EU-DSGVO ===== ===== EU-DSGVO =====
  
Zeile 6: Zeile 11:
  
 | (1) | Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn || | (1) | Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn ||
-|     | a) | die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, <hi #ff7f27><del>die</del></hi><hi #b5e61d>soweit sie</hi> im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln, |+|     | a) | die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, <hi #ff7f27><del>die</del></hi><hi #b5e61d>soweit sie</hi> (({{:wiki:dokumente:st_8088_2018_init_en.pdf|19.04.2018, 8088/18 - LEGISLATIVE ACTS AND OTHER INSTRUMENTS: CORRIGENDUM/RECTIFICATIF}})) im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln, |
 |     | b) | die <hi #fff200>Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht</hi>, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische <hi #fff200>Überwachung von betroffenen Personen</hi> erforderlich machen, oder | |     | b) | die <hi #fff200>Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht</hi>, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische <hi #fff200>Überwachung von betroffenen Personen</hi> erforderlich machen, oder |
 |     | c) | die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der <hi #fff200>umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten</hi> gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Artikel 9]] oder von personenbezogenen Daten über <hi #fff200>strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten</hi> gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel10|Artikel 10]] besteht. | |     | c) | die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der <hi #fff200>umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten</hi> gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel09|Artikel 9]] oder von personenbezogenen Daten über <hi #fff200>strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten</hi> gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel10|Artikel 10]] besteht. |
wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel04/artikel37.txt · Zuletzt geändert: 09.03.2021 11:04 von Administrator