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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel38 [17.03.2018 14:00] Administrator |
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel38 [08.10.2019 10:48] (aktuell) Administrator |
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| (1) | Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter stellen sicher, dass der Datenschutzbeauftragte <hi # | | (1) | Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter stellen sicher, dass der Datenschutzbeauftragte <hi # | ||
| (2) | Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter <hi # | | (2) | Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter <hi # | ||
- | | (3) | Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter stellen sicher, dass der Datenschutzbeauftragte bei der Erfüllung seiner Aufgaben <hi # | + | | (3) | '' |
| (4) | Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen. | | | (4) | Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen. | | ||
| (5) | Der Datenschutzbeauftragte ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung seiner Aufgaben an die Wahrung der Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit gebunden. | | | (5) | Der Datenschutzbeauftragte ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung seiner Aufgaben an die Wahrung der Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit gebunden. | | ||
- | | (6) | Der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen. | | + | | (6) | '' |
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