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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel05:artikel49 [17.03.2018 14:05] Administrator |
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===== EU-DSGVO ===== | ===== EU-DSGVO ===== | ||
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=== Artikel 49 - Ausnahmen für bestimmte Fälle === | === Artikel 49 - Ausnahmen für bestimmte Fälle === | ||
- | | (1) | Falls weder ein Angemessenheitsbeschluss nach [[wiki: | + | | (1) | '' |
- | | | a) | die betroffene Person hat in die vorgeschlagene Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt, | + | | | a) | die betroffene Person hat in die vorgeschlagene |
- | | | b) | die Übermittlung ist für die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich, | + | | | b) | die Übermittlung ist für die <hi #fff200>Erfüllung eines Vertrags</ |
- | | | c) | die Übermittlung ist zum Abschluss oder zur Erfüllung eines im Interesse der betroffenen Person von dem Verantwortlichen mit einer anderen natürlichen oder juristischen Person geschlossenen Vertrags erforderlich, | + | | | c) | die Übermittlung ist zum Abschluss oder zur Erfüllung eines im <hi #fff200>Interesse der betroffenen Person</ |
- | | | d) | die Übermittlung ist aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses notwendig, | | + | | | d) | die Übermittlung ist aus wichtigen Gründen des <hi #fff200>öffentlichen Interesses</ |
- | | | e) | die Übermittlung ist zur Geltendmachung, | + | | | e) | die Übermittlung ist zur <hi #fff200>Geltendmachung, |
- | | | f) | die Übermittlung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder anderer Personen erforderlich, | + | | | f) | die Übermittlung ist zum <hi #fff200>Schutz lebenswichtiger Interessen</ |
- | | | g) | die Übermittlung erfolgt aus einem Register, das gemäß dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Information der Öffentlichkeit bestimmt ist und entweder der gesamten Öffentlichkeit oder allen Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, zur Einsichtnahme offensteht, aber nur soweit die im Recht der Union oder der Mitgliedstaaten festgelegten Voraussetzungen für die Einsichtnahme im Einzelfall gegeben sind, | | + | | | g) | die Übermittlung erfolgt |
- | | | Falls die Übermittlung nicht auf eine Bestimmung der [[wiki: | + | | |
- | | (2) | Datenübermittlungen gemäß Absatz 1 Buchstabe g dürfen nicht die Gesamtheit oder ganze Kategorien der im Register enthaltenen personenbezogenen Daten umfassen. Wenn das Register der Einsichtnahme durch Personen mit berechtigtem Interesse dient, darf die Übermittlung nur auf Anfrage dieser Personen oder nur dann erfolgen, wenn diese Personen die Adressaten der Übermittlung sind. || | + | | (2) | '' |
| (3) | Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a, b und c und sowie Absatz 1 Unterabsatz 2 gelten nicht für Tätigkeiten, | | (3) | Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a, b und c und sowie Absatz 1 Unterabsatz 2 gelten nicht für Tätigkeiten, | ||
| (4) | Das öffentliche Interesse im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe d ist im Unionsrecht oder im Recht des Mitgliedstaats, | | (4) | Das öffentliche Interesse im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe d ist im Unionsrecht oder im Recht des Mitgliedstaats, | ||
- | | (5) | Liegt kein Angemessenheitsbeschluss vor, so können im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses ausdrücklich Beschränkungen der Übermittlung bestimmter Kategorien von personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen vorgesehen werden. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission derartige Bestimmungen mit. || | + | | (5) | '' |
- | | (6) | Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter erfasst die von ihm vorgenommene Beurteilung sowie die angemessenen Garantien im Sinne des Absatzes 1 Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels in der Dokumentation gemäß [[wiki: | + | | (6) | Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter erfasst die von ihm vorgenommene Beurteilung sowie die angemessenen Garantien im Sinne des Absatzes 1 Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels in der <hi #fff200>Dokumentation gemäß [[wiki: |
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== Passende Erwägungsgründe == | == Passende Erwägungsgründe == | ||
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