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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel05:artikel50

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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel05:artikel50 [12.02.2018 12:06]
Administrator
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel05:artikel50 [17.03.2018 14:05]
Administrator
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 |     | c) | Einbindung maßgeblicher Interessenträger in Diskussionen und Tätigkeiten, die zum Ausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten dienen, | |     | c) | Einbindung maßgeblicher Interessenträger in Diskussionen und Tätigkeiten, die zum Ausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten dienen, |
 |     | d) | Förderung des Austauschs und der Dokumentation von Rechtsvorschriften und Praktiken zum Schutz personenbezogener Daten einschließlich Zuständigkeitskonflikten mit Drittländern. | |     | d) | Förderung des Austauschs und der Dokumentation von Rechtsvorschriften und Praktiken zum Schutz personenbezogener Daten einschließlich Zuständigkeitskonflikten mit Drittländern. |
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 +== Passende Erwägungsgründe ==
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 +116 - [[wiki:erwaegungsgruende:erwgr116|Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden]]
wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel05/artikel50.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 10:50 von Administrator