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wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel06:artikel58

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 ===== EU-DSGVO ===== ===== EU-DSGVO =====
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 |     | d) | den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter auf einen vermeintlichen Verstoß gegen diese Verordnung hinzuweisen, | |     | d) | den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter auf einen vermeintlichen Verstoß gegen diese Verordnung hinzuweisen, |
 |     | e) | von dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter Zugang zu allen personenbezogenen Daten und Informationen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, zu erhalten, | |     | e) | von dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter Zugang zu allen personenbezogenen Daten und Informationen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, zu erhalten, |
-|     | f) | gemäß dem Verfahrensrecht der Union oder dem Verfahrensrecht des Mitgliedstaats Zugang zu den <hi #ff7f27><del>Geschäftsräumen</del></hi><hi #b5e61d>Räumlichkeiten</hi>, einschließlich aller Datenverarbeitungsanlagen und -geräte, des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters zu erhalten. |+|     | f) | gemäß dem Verfahrensrecht der Union oder dem Verfahrensrecht des Mitgliedstaats Zugang zu den <hi #ff7f27><del>Geschäftsräumen</del></hi><hi #b5e61d>Räumlichkeiten</hi> (({{:wiki:dokumente:st_8088_2018_init_en.pdf|19.04.2018, 8088/18 - LEGISLATIVE ACTS AND OTHER INSTRUMENTS: CORRIGENDUM/RECTIFICATIF}})), einschließlich aller Datenverarbeitungsanlagen und -geräte, des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters zu erhalten. |
 | (2) | Jede Aufsichtsbehörde verfügt über sämtliche folgenden Abhilfebefugnisse, die es ihr gestatten, || | (2) | Jede Aufsichtsbehörde verfügt über sämtliche folgenden Abhilfebefugnisse, die es ihr gestatten, ||
 |     | a) | einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter zu warnen, dass beabsichtigte Verarbeitungsvorgänge voraussichtlich gegen diese Verordnung verstoßen, | |     | a) | einen Verantwortlichen oder einen Auftragsverarbeiter zu warnen, dass beabsichtigte Verarbeitungsvorgänge voraussichtlich gegen diese Verordnung verstoßen, |
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 |     | c) | den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter anzuweisen, den Anträgen der betroffenen Person auf Ausübung der ihr nach dieser Verordnung zustehenden Rechte zu entsprechen, | |     | c) | den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter anzuweisen, den Anträgen der betroffenen Person auf Ausübung der ihr nach dieser Verordnung zustehenden Rechte zu entsprechen, |
 |     | d) | den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter anzuweisen, Verarbeitungsvorgänge gegebenenfalls auf bestimmte Weise und innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Einklang mit dieser Verordnung zu bringen, | |     | d) | den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter anzuweisen, Verarbeitungsvorgänge gegebenenfalls auf bestimmte Weise und innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Einklang mit dieser Verordnung zu bringen, |
-|     | e) | den Verantwortlichen anzuweisen, die von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffene<hi #ff7f27><del>n</del></hi> Person entsprechend zu benachrichtigen, |+|     | e) | den Verantwortlichen anzuweisen, die von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffene<hi #ff7f27><del>n</del></hi> (({{:wiki:dokumente:st_8088_2018_init_en.pdf|19.04.2018, 8088/18 - LEGISLATIVE ACTS AND OTHER INSTRUMENTS: CORRIGENDUM/RECTIFICATIF}})) Person entsprechend zu benachrichtigen, |
 |     | f) | eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung der Verarbeitung, einschließlich eines Verbots, zu verhängen, | |     | f) | eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung der Verarbeitung, einschließlich eines Verbots, zu verhängen, |
 |     | g) | die Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung gemäß den [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel16|Artikeln 16]], [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel17|17]] und [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel18|18]] und die Unterrichtung der Empfänger, an die diese personenbezogenen Daten gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel17|Artikel 17]] Absatz 2 und [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel19|Artikel 19]] offengelegt wurden, über solche Maßnahmen anzuordnen, | |     | g) | die Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung gemäß den [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel16|Artikeln 16]], [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel17|17]] und [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel18|18]] und die Unterrichtung der Empfänger, an die diese personenbezogenen Daten gemäß [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel17|Artikel 17]] Absatz 2 und [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel03:artikel19|Artikel 19]] offengelegt wurden, über solche Maßnahmen anzuordnen, |
wiki/datenschutzgrundverordnung/kapitel06/artikel58.1567413402.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.09.2019 10:36 von Administrator