Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiki:dsgvo:kapitel01:artikel01

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Artikel 1

  • Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
  • Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
  • Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.
wiki/dsgvo/kapitel01/artikel01.1518264269.txt.gz · Zuletzt geändert: 10.02.2018 13:04 von Administrator