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| (2) | Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten || | | (2) | Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten || | ||
| | a) | im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, | | | | a) | im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, | | ||
- | | | b) | durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, | + | | | b) | durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, |
| | c) | durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten, | | | c) | durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten, | ||
| | d) | durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, | | | d) | durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, | ||
- | | (3) | Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen, | + | | (3) | Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen, |
- | | (4) | Die vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2000/31/EG und speziell die Vorschriften der Artikel 12 bis 15 dieser Richtlinie zur Verantwortlichkeit der Vermittler unberührt. || | + | | (4) | Die vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der [[http:// |