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wiki:dsgvo:kapitel01:artikel02

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wiki:dsgvo:kapitel01:artikel02 [10.02.2018 23:45]
Administrator [Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen]
— (aktuell)
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-===== EU-DSGVO ===== 
  
-==== Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen ==== 
- 
-=== Artikel 2 - Sachlicher Anwendungsbereich === 
- 
-| (1) | Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. || 
-| (2) | Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten || 
-| | a) | im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, | 
-| | b) | durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von [[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M/TXT|Titel V Kapitel 2 EUV]] fallen, | 
-| | c) | durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten, | 
-| | d) | durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. | 
-| (3) | Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union gilt die Verordnung [[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32001R0045|(EG) Nr. 45/2001]]. Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und sonstige Rechtsakte der Union, die diese Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, werden im Einklang mit [[wiki:dsgvo:kapitel11:artikel98|Artikel 98]] an die Grundsätze und Vorschriften der vorliegenden Verordnung angepasst. || 
-| (4) | Die vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der [[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0031|Richtlinie 2000/31/EG]] und speziell die Vorschriften der Artikel 12 bis 15 dieser Richtlinie zur Verantwortlichkeit der Vermittler unberührt. || 
wiki/dsgvo/kapitel01/artikel02.1518302745.txt.gz · Zuletzt geändert: 10.02.2018 23:45 von Administrator