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=== Erwägungsgrund 4 - Einklang mit anderen Rechten === | === Erwägungsgrund 4 - Einklang mit anderen Rechten === | ||
- | Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte im Dienste der Menschheit stehen. | + | '' |
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- | Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ist kein uneingeschränktes Recht; es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden. | + | |
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- | Diese Verordnung steht im Einklang mit allen Grundrechten und achtet alle Freiheiten und Grundsätze, | + |