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wiki:erwaegungsgruende:erwgr032

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wiki:erwaegungsgruende:erwgr032 [26.02.2018 12:46]
Thomas Ziemer
wiki:erwaegungsgruende:erwgr032 [02.09.2019 11:33]
Administrator
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 ===== ErwGr ===== ===== ErwGr =====
  
 === Erwägungsgrund 32 - Einwilligung === === Erwägungsgrund 32 - Einwilligung ===
  
-Die Einwilligung sollte durch eine <hi #fff200>eindeutige bestätigende Handlung</hi> erfolgen, mit der <hi #fff200>freiwillig</hi>, für den <hi #fff200>konkreten Fall</hi>, in <hi #fff200>informierter Weise</hi> und <hi #fff200>unmissverständlich</hi> bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, etwa in Form einer <hi #fff200>schriftlichen Erklärung</hi>, die auch elektronisch erfolgen kann, oder einer <hi #fff200>mündlichen Erklärung</hi>. Dies könnte etwa durch <hi #fff200>Anklicken eines Kästchens</hi> beim Besuch einer Internetseite, durch die <hi #fff200>Auswahl technischer Einstellungen für Dienste der Informationsgesellschaft</hi> oder durch eine <hi #fff200>andere Erklärung oder Verhaltensweise</hi> geschehen, mit der die betroffene Person in dem jeweiligen Kontext eindeutig ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten signalisiert. Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher <hi #fff200>keine Einwilligung</hi> darstellen. Die Einwilligung sollte sich auf alle zu demselben Zweck oder denselben Zwecken vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge beziehen. Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, sollte für alle diese Verarbeitungszwecke eine Einwilligung gegeben werden. Wird die betroffene Person auf elektronischem Weg zur Einwilligung aufgefordert, so muss die Aufforderung in klarer und knapper Form und ohne unnötige Unterbrechung des Dienstes, für den die Einwilligung gegeben wird, erfolgen.+''1'' Die Einwilligung sollte durch eine <hi #fff200>eindeutige bestätigende Handlung</hi> erfolgen, mit der <hi #fff200>freiwillig</hi>, für den <hi #fff200>konkreten Fall</hi>, in <hi #fff200>informierter Weise</hi> und <hi #fff200>unmissverständlich</hi> bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, etwa in Form einer <hi #fff200>schriftlichen Erklärung</hi>, die auch elektronisch erfolgen kann, oder einer <hi #fff200>mündlichen Erklärung</hi>''2'' Dies könnte etwa durch <hi #fff200>Anklicken eines Kästchens</hi> beim Besuch einer Internetseite, durch die <hi #fff200>Auswahl technischer Einstellungen für Dienste der Informationsgesellschaft</hi> oder durch eine <hi #fff200>andere Erklärung oder Verhaltensweise</hi> geschehen, mit der die betroffene Person in dem jeweiligen Kontext eindeutig ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten signalisiert. ''3'' Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher <hi #fff200>keine Einwilligung</hi> darstellen. ''4'' Die Einwilligung sollte sich auf alle zu demselben Zweck oder denselben Zwecken vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge beziehen. ''5'' Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, sollte für alle diese Verarbeitungszwecke eine Einwilligung gegeben werden. ''6'' Wird die betroffene Person auf elektronischem Weg zur Einwilligung aufgefordert, so muss die Aufforderung in klarer und knapper Form und ohne unnötige Unterbrechung des Dienstes, für den die Einwilligung gegeben wird, erfolgen.
wiki/erwaegungsgruende/erwgr032.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:26 von Administrator