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===== ErwGr ===== | ===== ErwGr ===== | ||
=== Erwägungsgrund 58 - Grundsatz der Transparenz === | === Erwägungsgrund 58 - Grundsatz der Transparenz === | ||
- | Der Grundsatz der Transparenz setzt voraus, dass eine für die Öffentlichkeit oder die betroffene Person bestimmte Information präzise, leicht zugänglich und verständlich sowie in klarer und einfacher Sprache abgefasst ist und gegebenenfalls zusätzlich visuelle Elemente verwendet werden. Diese Information könnte in elektronischer Form bereitgestellt werden, beispielsweise auf einer Website, wenn sie für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Dies gilt insbesondere für Situationen, | + | '' |