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=== Erwägungsgrund 63 - Auskunftsrecht === | === Erwägungsgrund 63 - Auskunftsrecht === | ||
- | Eine betroffene Person sollte ein Auskunftsrecht hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die erhoben worden sind, besitzen und dieses Recht problemlos und in angemessenen Abständen wahrnehmen können, um sich der Verarbeitung bewusst zu sein und deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Dies schließt das Recht betroffene Personen auf <hi # | + | '' |