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wiki:erwaegungsgruende:erwgr082

ErwGr

Erwägungsgrund 82 - Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

1 Zum Nachweis der Einhaltung dieser Verordnung sollte der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen, führen. 2 Jeder Verantwortliche und jeder Auftragsverarbeiter sollte verpflichtet sein, mit der Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten und dieser auf Anfrage das entsprechende Verzeichnis vorzulegen, damit die betreffenden Verarbeitungsvorgänge anhand dieser Verzeichnisse kontrolliert werden können.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr082.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:32 von Administrator