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wiki:standard-datenschutzmodell

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Administrator
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-===== Standard-Datenschutzmodell =====+{{:wiki:sdm.png?nolink&200|}}
  
-Das SDM legt die folgenden datenschutzrechtlichen Anforderungen zugrunde, die aus der DS-GVO systematisch herausgearbeitet worden sind. Die Anforderungen werden in die drei Blöcke zentrale datenschutzrechtliche Anforderungen, Einwilligungsmanagement und Umsetzung aufsichtsbehördlicher Anforderungen differenziert. Die zentralen datenschutzrechtlichen Anforderungen sind grundsätzlich bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten umzusetzen. Im Einwilligungsmanagement werden die Anforderungen zusammengefasst, die zusätzlich zu erfüllen sind, wenn die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO gestützt wird. Schließlich müssen gegebenenfalls für die Umsetzung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen weitere Anforderungen berücksichtigt werden.+===== EU-DSGVO ===== 
 + 
 +==== Standard-Datenschutzmodell (SDM) ==== 
 + 
 +=== Relevante Dokumentation === 
 + 
 +♦ [[wiki:standard-datenschutzmodell:v20|Gesamtes Dokument]] (Version 2.0, hier [[https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/sdm/SDM-Methode.pdf|Online]]).\\ 
 +♦ {{:intra:dokumente:sdm-methode_v1.1.pdf|Erprobungsfassung}} (Version 1.1, hier [[https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/sdm/SDM-Methode_V1.1.pdf|Online]]) 
 + 
 +Teil A - [[wiki:standard-datenschutzmodell:v20:teil_a|Beschreibung des Standard-Datenschutzmodells]]\\ 
 +Teil B - [[wiki:standard-datenschutzmodell:v20:teil_b|Anforderungen der DSGVO]]\\ 
 +Teil C - [[wiki:standard-datenschutzmodell:v20:teil_c|Systematisierung der Anforderungen der DSGVO durch die Gewährleistungsziele]]\\ 
 +Teil D - [[wiki:standard-datenschutzmodell:v20:teil_d|Praktische Umsetzung]]\\ 
 +Teil E - [[wiki:standard-datenschutzmodell:v20:teil_e|Organisatorische Rahmenbedingungen]] 
 + 
 +Das SDM legt die datenschutzrechtlichen Anforderungen zugrunde, die aus der DSGVO systematisch herausgearbeitet worden sind. Die Anforderungen werden in die drei Blöcke zentrale datenschutzrechtliche Anforderungen, Einwilligungsmanagement und Umsetzung aufsichtsbehördlicher Anforderungen differenziert. Die zentralen datenschutzrechtlichen Anforderungen sind grundsätzlich bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten umzusetzen. Im Einwilligungsmanagement werden die Anforderungen zusammengefasst, die zusätzlich zu erfüllen sind, wenn die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel02:artikel06|Art. 6]] Abs. 1 lit. a DSGVO gestützt wird. Schließlich müssen gegebenenfalls für die Umsetzung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen weitere Anforderungen berücksichtigt werden. ((Auszug aus [[wiki:standard-datenschutzmodell:v20:teil_b|Teil B]])) 
 + 
 +Das SDM ist auch im IT-Grundschutz direkt verankert: Im [[https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/bausteine/CON/CON_2_Datenschutz.html|Abschnitt zu Datenschutz]] weist das BSI darauf hin, dass die Nichtberücksichtigung des SDM begründet werden müsse. 
 + 
 +=== Datenlizenz === 
 + 
 +Dieses Kurzpapier darf – ohne Rückfrage bei einer Aufsichtsbehörde – kommerziell und nicht kommerziell genutzt, insbesondere vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt oder auch mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden, wenn der folgende Quellenvermerk angebracht wird: „Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz). Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen der bereitgestellten Daten sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0 ).
wiki/standard-datenschutzmodell.txt · Zuletzt geändert: 28.07.2020 11:50 von Administrator