Ja, denn die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kombination mit dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) gilt für alle Unternehmen, Vereine, Verbände, Parteien, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. (
§ 1 BDSG )