Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
|
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel01:artikel03 [31.08.2019 19:37] Administrator |
wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel01:artikel03 [08.10.2019 10:42] (aktuell) Administrator |
||
|---|---|---|---|
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| + | |< 100% 33% 33% 33% >| | ||
| + | | [[wiki: | ||
| + | |||
| + | {{page>: | ||
| + | |||
| ===== EU-DSGVO ===== | ===== EU-DSGVO ===== | ||
| Zeile 6: | Zeile 11: | ||
| | (1) | Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der <hi # | | (1) | Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der <hi # | ||
| - | | (2) | Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, | + | | (2) | Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten <hi #fff200>von betroffenen Personen, die sich in der Union befinden</hi>, durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, |
| | | a) | betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist; | | | | a) | betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unabhängig davon, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist; | | ||
| | | b) | das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt. | | | | b) | das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt. | | ||