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Artikel 86 - Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
Artikel 87 - Verarbeitung der nationalen Kennziffer
Artikel 88 - Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext (← § 26 BDSG)
Artikel 89 - Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken (← § 27, § 28 BDSG)
Artikel 90 - Geheimhaltungspflichten (← § 1, § 29 BDSG)
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