(1) | Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben. |
(2) | 1 Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. 2 Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss. |