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=== Erwägungsgrund 5 - Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zum Datenaustausch === | === Erwägungsgrund 5 - Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zum Datenaustausch === | ||
- | Die wirtschaftliche und soziale Integration als Folge eines funktionierenden Binnenmarkts hat zu einem deutlichen Anstieg des grenzüberschreitenden Verkehrs personenbezogener Daten geführt. | + | '' |
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- | Der unionsweite Austausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen und privaten Akteuren einschließlich natürlichen Personen, Vereinigungen und Unternehmen hat zugenommen. | + | |
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- | Das Unionsrecht verpflichtet die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, | + |