Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Navigation


Startseite
Impressum
Datenschutzerklärung


Folgen Sie uns auf
Twitter und Facebook.

wiki:erwaegungsgruende:erwgr135

ErwGr

Erwägungsgrund 135 - Kohärenzverfahren

1 Um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union sicherzustellen, sollte ein Verfahren zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung (Kohärenzverfahren) für die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden eingeführt werden. 2 Dieses Verfahren sollte insbesondere dann angewendet werden, wenn eine Aufsichtsbehörde beabsichtigt, eine Maßnahme zu erlassen, die rechtliche Wirkungen in Bezug auf Verarbeitungsvorgänge entfalten soll, die für eine bedeutende Zahl betroffener Personen in mehreren Mitgliedstaaten erhebliche Auswirkungen haben. 3 Ferner sollte es zur Anwendung kommen, wenn eine betroffene Aufsichtsbehörde oder die Kommission beantragt, dass die Angelegenheit im Rahmen des Kohärenzverfahrens behandelt wird. 4 Dieses Verfahren sollte andere Maßnahmen, die die Kommission möglicherweise in Ausübung ihrer Befugnisse nach den Verträgen trifft, unberührt lassen.

wiki/erwaegungsgruende/erwgr135.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:39 von Administrator