Erwägungsgrund 134 - Teilnahme an gemeinsamen Maßnahmen
1 Jede Aufsichtsbehörde sollte gegebenenfalls an gemeinsamen Maßnahmen von anderen Aufsichtsbehörden teilnehmen. 2 Die ersuchte Aufsichtsbehörde sollte auf das Ersuchen binnen einer bestimmten Frist antworten müssen.
wiki/erwaegungsgruende/erwgr134.txt · Zuletzt geändert: 08.10.2019 11:39 von Administrator