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| wiki:standard-datenschutzmodell:v20:teil_c:c1:c1_3 [11.03.2020 14:50] Administrator angelegt | wiki:standard-datenschutzmodell:v20:teil_c:c1:c1_3 [12.03.2020 10:03] (aktuell) Administrator | ||
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| == C1.3 Integrität == | == C1.3 Integrität == | ||
| - | Das Gewährleistungsziel Integrität bezeichnet einerseits die Anforderung, | + | Das Gewährleistungsziel Integrität bezeichnet einerseits die Anforderung, | 
| Dies gilt auch dann, wenn die unterliegenden Systeme und Dienste unerwartet hoher Last unterliegen (B1.19 Belastbarkeit). Neben dem Aspekt der Fehlerfreiheit muss gerade bei automatisierten Bewertungs- und Entscheidungsprozessen der Aspekt der Diskriminierungsfreiheit gewahrt werden (B1.16 Fehler- und Diskriminierungsfreiheit). Die Faktoren und Eigenschaften eines Bewertungs- oder Entscheidungsprozesses, | Dies gilt auch dann, wenn die unterliegenden Systeme und Dienste unerwartet hoher Last unterliegen (B1.19 Belastbarkeit). Neben dem Aspekt der Fehlerfreiheit muss gerade bei automatisierten Bewertungs- und Entscheidungsprozessen der Aspekt der Diskriminierungsfreiheit gewahrt werden (B1.16 Fehler- und Diskriminierungsfreiheit). Die Faktoren und Eigenschaften eines Bewertungs- oder Entscheidungsprozesses, | ||