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Abbildung von EU-DSGVO nach DSG-EKD

Häufig unterscheiden sich DSGVO und DSG-EKD nur durch die Nummer der Artikel (bzw. Paragraphen), während der Gesetzestext mehr oder weniger identisch ist.

Diese Abbildungstabelle ermöglicht es, bisherige Texte im Kontext der DSGVO einfach anzupassen: Überall dort, wo in einem gegebenen Text ein Artikelverweis auf die DSGVO steht, muss dieser gegen den entsprechenden Paragraphen aus dem DSG-EKD getauscht werden. Also wird beispielsweise Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. a DSGVO (siehe unten) somit künftig zu § 6 Nr. 2 DSG-EKD.

:!: Nicht vergessen, ggf. auch die Adresse der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (siehe unten am Ende dieses Dokuments) im Text anzupassen.

Abbildungstabelle

Von DSGVO nach DSG-EKD Inhalt
Artikel 2 § 2 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 4 § 4 Begriffsbestimmungen
Artikel 5 § 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 6 § 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 6 Nr. 2 Einwilligung zu der Verarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. b § 6 Nr. 5 Erfüllung eines Vertrags oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. c § 6 Nr. 6 Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. d § 6 Nr. 7 Lebenswichtige Interessen
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. e § 6 Nr. 4 Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen (bzw. im kirchlichen) Interesse
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. f § 6 Nr. 8 Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen
Artikel 8 § 12 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
Artikel 9 § 13 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Artikel 12 § 16 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Artikel 13 § 17 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Artikel 14 § 18 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
Artikel 15 § 19 Auskunftsrecht der betroffenen Person
Artikel 16 § 20 Recht auf Berichtigung
Artikel 17 § 21 Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18 § 22 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 19 § 23 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 § 24 Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 § 25 Widerspruchsrecht
Artikel 28 § 30 Auftragsverarbeiter
Artikel 30 § 31 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 33 § 32 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Artikel 34 § 33 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Artikel 35 § 34 Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 37 § 36 Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Ist der Artikel der DSGVO in der Abbildungstabelle nicht enthalten, so ist die Abbildung zum DSG-EKD in diesem Fall nicht einfach möglich. Wenden Sie sich dann bitte an Ihren zuständigen Datenschutzbeauftragten.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirchen in Deutschland
Invalidenstraße 29
10115 Berlin