Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel4:paragraph70

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel4:paragraph70 [11.02.2018 12:39]
127.0.0.1 Externe Bearbeitung
wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel4:paragraph70 [08.10.2019 11:13] (aktuell)
Administrator
Zeile 1: Zeile 1:
 +|< 100% 33% 33% 33% >|
 +| [[wiki:bundesdatenschutzgesetz/teil3/kapitel4/paragraph69|← § 69 BDSG]]  |  [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:gesamt|↑ BDSG-Gesamtliste]]  |  [[wiki:bundesdatenschutzgesetz/teil3/kapitel4/paragraph71|§ 71 BDSG →]] |
 +
 +{{page>:dossier:hide_wraps#paragraph70&noheader}}
 +
 ===== BDSG (neu) ===== ===== BDSG (neu) =====
  
Zeile 7: Zeile 12:
 | (1) | Der Verantwortliche hat ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die in seine Zuständigkeit fallen. Dieses Verzeichnis hat die folgenden Angaben zu enthalten: || | (1) | Der Verantwortliche hat ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die in seine Zuständigkeit fallen. Dieses Verzeichnis hat die folgenden Angaben zu enthalten: ||
 |     | 1. | den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen sowie den Namen und die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten, | |     | 1. | den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen sowie den Namen und die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten, |
-        die Zwecke der Verarbeitung, +|     | 2. | die Zwecke der Verarbeitung, | 
-        die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden sollen, +|     | 3. | die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden sollen, | 
-        eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten, +|     | 4. | eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten, | 
-        gegebenenfalls die Verwendung von Profiling, +|     | 5. | gegebenenfalls die Verwendung von Profiling, | 
-        gegebenenfalls die Kategorien von Übermittlungen personenbezogener Daten an Stellen in einem Drittstaat oder an eine internationale Organisation, +|     | 6. | gegebenenfalls die Kategorien von Übermittlungen personenbezogener Daten an Stellen in einem Drittstaat oder an eine internationale Organisation, | 
-        Angaben über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, +|     | 7. | Angaben über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, | 
-        die vorgesehenen Fristen für die Löschung oder die Überprüfung der Erforderlichkeit der Speicherung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten und +|     | 8. | die vorgesehenen Fristen für die Löschung oder die Überprüfung der Erforderlichkeit der Speicherung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten und | 
-        eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 64. +|     | 9. | eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel4:paragraph64|§ 64]]| 
-    Der Auftragsverarbeiter hat ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungen zu führen, die er im Auftrag eines Verantwortlichen durchführt, das Folgendes zu enthalten hat: +| (2) | Der Auftragsverarbeiter hat ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungen zu führen, die er im Auftrag eines Verantwortlichen durchführt, das Folgendes zu enthalten hat: || 
-        den Namen und die Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters, jedes Verantwortlichen, in dessen Auftrag der Auftragsverarbeiter tätig ist, sowie gegebenenfalls der oder des Datenschutzbeauftragten, +|     | 1. | den Namen und die Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters, jedes Verantwortlichen, in dessen Auftrag der Auftragsverarbeiter tätig ist, sowie gegebenenfalls der oder des Datenschutzbeauftragten, | 
-        gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Stellen in einem Drittstaat oder an eine internationale Organisation unter Angabe des Staates oder der Organisation und +|     | 2. | gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Stellen in einem Drittstaat oder an eine internationale Organisation unter Angabe des Staates oder der Organisation und | 
-        eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 64. +|     | 3. | eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:teil3:kapitel4:paragraph64|§ 64]]| 
-    Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verzeichnisse sind schriftlich oder elektronisch zu führen. +| (3) | Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verzeichnisse sind schriftlich oder elektronisch zu führen. || 
-    Verantwortliche und Auftragsverarbeiter haben auf Anforderung ihre Verzeichnisse der oder dem Bundesbeauftragten zur Verfügung zu stellen.+| (4) | Verantwortliche und Auftragsverarbeiter haben auf Anforderung ihre Verzeichnisse der oder dem Bundesbeauftragten zur Verfügung zu stellen. || 
 + 
 +---- 
 + 
 +== Passende Artikel der DSGVO == 
 + 
 +Artikel 30 - [[wiki:datenschutzgrundverordnung:kapitel04:artikel30|Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten]]\\ 
 + 
 +----
  
 +|< 100% 33% 33% 33% >|
 +| [[wiki:bundesdatenschutzgesetz/teil3/kapitel4/paragraph69|← § 69 BDSG]]  |  [[wiki:bundesdatenschutzgesetz:gesamt|↑ BDSG-Gesamtliste]]  |  [[wiki:bundesdatenschutzgesetz/teil3/kapitel4/paragraph71|§ 71 BDSG →]] |
wiki/bundesdatenschutzgesetz/teil3/kapitel4/paragraph70.1518349169.txt.gz · Zuletzt geändert: 11.02.2018 12:39 von 127.0.0.1